Kosten und Kostenübernahme
durch die Krankenkasse
Die Abrechnung erfolgt nach Inhalt und Dauer der Behandlung nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (Gebüh) oder nach der Gebührenordnung für Osteopathen (GVO). Die Preise liegen in der Regel zwischen 70-120 € pro Behandlung.
Osteopathie gehört heutzutage zu einer der gefragtesten Zusatzleistungen der gesetzlichen Krankenkasse. Zahlreiche gesetzliche Krankenkassen unterstützen die Leistung. Die Kostenübernahme wird allerdings sehr unterschiedlich gehandhabt. Häufig wird ein Attest vom Arzt gefordert.
Privatversicherte Patienten können ihren individuellen Versicherungsbedingungen eine Kostenübernahme entnehmen. Ein ärztliches Attest ist meist nicht notwendig. Osteopathie ist in Schleswig- Holstein beihilfefähig. Hier ist ebenfalls kein Attest notwendig.
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Stand Juli 2020. Alle Angaben ohne Gewähr. Für Inhalte des Links wird nicht gehaftet.